Grundsätzlich hat das Opfer eines Zaubers oder einer Illusion die Möglichkeit, sich gegen die Auswirkungen dieser astralen Handlung zur Wehr zu setzen.
- Wehren gegen die Auswirkungen eines Magierillusionszaubers:
Ein Opfer eines Illusionszaubers, der von einem Magier oder Halbmagier gewirkt wurde, kann mit Hilfe einer Klugheitsprobe Sprüche aus dem Bereich der Illusionsmagie durchschauen, wenn er glaubt, dass eine Illusion vorliegt. Erst in diesem Fall macht er eine Klugheitsprobe. Diese Probe wird um die Differenz des Zauberwurfes zur Zauberschwierigkeit mal 10 erschwert.
Gelingt die Probe, so wurde der Illusionszauber erfolgreich durchschaut.
- Wehren gegen die Auswirkungen eines Beherrschungs-, Kommunikations- oder Verwandlungszaubers:
Ein Opfer eines der oben genannten Zauber kann sich mit Hilfe einer gelungenen Willensprobe gegen die Auswirkung des Zaubers wehren. Diese Probe wird um die Differenz des Zauberwurfes zur Zauberschwierigkeit mal 10 erschwert.
Gelingt die Probe so wirkt der Zauber nicht auf sein Opfer.