Nachdem ein Druidenlehrling seine Abschlussprüfung erfolgreich beenden konnte, besitzt er
(Kl - 50) / 5 |
(hier wird aufgerundet!)
Zauberhandlungen, von denen er jeweils zwei Portionen des dazugehörigen Katalysators sein Eigen nennt. Zu den erlernten Handlungen gehören nur diejenigen, deren gAP-Verlust nicht höher als 5 ist. Ausnahme ist der Zauber „Blitze schleudern“, den er nicht als Lehrling erlernen kann.
Der Spieler kann sich aus Tabelle f3 diese Handlungen sowie Katalysatoren aussuchen.