V: Talent: „Nahkampf/Fernkampf zu Pferd“
P: modifizierte Talentprobe
Zu Beginn eines Kampfes müssen alle auf einem Pferd sitzende Kämpfer eine Talentprobe „Nahkampf zu Pferd“ bzw. „Fernkampf zu Pferd“ ablegen, die durch die Erfahrung des Pferdes im Kampfe modifiziert wird. Dabei ergibt ein unerfahrenes Pferd einen Malus von 8, ein zugerittenes keinen Malus; bei einem erfahrenen Streitross wird die Talentprobe um 6 Punkte erleichtert (s. Kap. W-9.1.6).
Nahkampf zu Pferd:
Gelingt die „Nahkampf zu Pferd“-Probe, so muss für den aktuellen Gegner keine neue Probe gemacht werden. Bei Wechsel des Gegners oder bei speziellen Aktionen ist die Probe erneut fällig.
Gelingt die Probe nicht, so kann der Reiter in dieser Kampfrunde nicht angreifen. Würfelt er eine Eins, so stürzt er vom Pferd, würfelt er eine 20, so braucht er für den Rest dieses Kampfes keine Talentproben „Nahkampf zu Pferd“ mehr ablegen.
Fernkampf zu Pferd
Eine Talentprobe „Fernkampf zu Pferd“ muss nur dann abgelegt werden, wenn der Fernkämpfer auf dem Pferd reitet. Auf einem stehenden Pferd ist die Probe unnötig. Die Gesamttrefferschwierigkeit (s. Kap. 4.5.4) wird aufgrund der Schnelligkeit (Reitgeschwindigkeit) des Reiters um Sn / 5 (mathematisch runden) erhöht.
Gelingt die „Fernkampf zu Pferd“-Probe, so muss für den aktuellen Gegner keine neue Probe gemacht werden. Bei Wechsel des Gegners oder bei speziellen Aktionen ist die Probe erneut fällig.
Gelingt die Probe nicht, so kann der Reiter in dieser Kampfrunde nicht angreifen. Würfelt er eine Eins, so stürzt er vom Pferd, würfelt er eine 20, so braucht er für den Rest dieses Kampfes keine Talentproben „Fernkampf zu Pferd“ mehr ablegen.